Regeln

für das Zusammenleben auf den Zeltplätzen

Ankunft

Bei der Ankunft könnt Ihr direkt den Lagerplatz beziehen, den wir Euch im Infobrief mitgeteilt haben. Bei Fragen stehen wir in der Anmeldung und direkt auf dem Lageplatz zur Verfügung.

Zeltplätze

Die Lagerplätze werden den Gruppen von der Zentrumsleitung zugewiesen. Sie müssen in einem guten, ebenen Zustand erhalten bleiben. Weder dürfen neue Feuerstellen angelegt, noch Gräben oder Löcher ausgehoben werden. Aus ökologischen Gründen steht den einzelnen Plätzen grundsätzlich keine eigene Strom- und Wasserversorgung zur Verfügung. Alle Waschhäuser verfügen über ausreichende Anschlüsse.

Feuer

Gemäß Landeswaldgesetz darf in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald Feuer nur mit Genehmigung des Forstamtes angezündet und unterhalten werden. Keine Stelle auf unseren Lagerplätzen liegt nach amtlicher Feststellung mehr als 100 Meter vom Wald entfernt. Gästegruppen, die ein Lagerfeuer anzuzünden möchten, müssen daher mindestens eine Woche vorher eine Genehmigung beim Forstamt Rennerod beantragen (Telefon: 02664/9975-0,, E-Mail: forstamt.rennerod@wald-rlp.de). Nur für Pfadfindergruppen konnte eine Ausnahmeregelung erreicht werden, sie benötigen keine Genehmigung durch das Forstamt.

Alle (!) Lagerfeuer dürfen ausschließlich in den bereitgestellten Feuerwannen oder in den eingefassten Feuerstellen aus Stein mit einem maximalen Durchmesser von 60 Zentimetern angezündet und unterhalten werden;

Feuer dürfen nicht unbeaufsichtigt abgebrannt werden - es ist eine Brandwache zu bestimmen; diese muss volljährig sein und über ein funktionstüchtiges Mobiltelefon verfügen, um im Brandfall die örtliche Feuerwehr unter der Rufnummer 112 alarmieren zu können.

An jeder Feuerstelle sind geeignete Löschgeräte (z.B. Schaufel, Löscheimer) und ausreichende Löschmittel (Wasser, Sand) zu platzieren.

Fackelwanderungen sind in jedem Fall untersagt! Für Waldbrände, die auf das Anzünden und Unterhalten von offenen Feuern zurückzuführen sind, haftet die verantwortliche Gastgruppe gegenüber dem Bundeszentrum, weiteren Waldbesitzern und Dritten für den entstandenen Schaden!

Müll

Müll muss entsprechend der Sortiervorschriften der Westerwald-Abfallbeseitigung gesammelt werden. Die Einweisung erfolgt bei der Anmeldung.

Bauholz - Brennholz

Als Bauholz sind sämtliche Fichtenstangen auf dem Gelände zu betrachten. Sie dürfen weder zersägt noch verbrannt werden. Nach dem Lagerabbau müssen sie zu den Sammelstellen zurückgebracht werden.

Brennholz steht ausreichend zur Verfügung. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Försters darf aus den umliegenden Wäldern kein Holz geholt werden!

Außerdem ist es nicht gestattet, Brennholz im Anhänger oder Kleinbus abzuholen oder zu bunkern.

Nachtruhe

Nach 22.00 Uhr ist auf allen Plätzen die Lautstärke zu reduzieren und um 23 Uhr muss es so leise sein, dass alle, die in der Nachbarschaft schlafen, auch schlafen können. Es darf weder Bannerklau noch Überfälle ohne Absprache mit den Leitungen der beteiligten Gruppen geben.

Verkehr

Das Befahren und Beparken der Plätze und Wege ist mit allen Fahrzeugen grundsätzlich verboten. PKW, Lieferwagen oder Versorgungsfahrzeuge dürfen nur zum Ent- und Beladen bis zum Lagerplatz fahren. Sie werden sonst auf den zugewiesenen Parkplätzen abgestellt. Dies gilt auch für Wohnwagen und Wohnmobile. Die Kfz-Fahrenden haften für Schäden an den Zeltplätzen und Einrichtungen.

Höchstgeschwindigkeit auf der Zufahrt zum Bundeszentrum: 30 km/h, auf allen Wegen des Bundeszentrums: Schrittgeschwindigkeit (5 km/h). Es gilt die Straßenverkehrsordnung.

Busse

Alle Busse fahren grundsätzlich zum Parkplatz am Altenberg. Die Zufahrt zum Kirschbaum ist für Busse gesperrt.

Natur- und Umweltschutz

Das Bundeszentrum der DPSG liegt in einem Schutzgebiet. Viele Pflanzen- und Tierarten stehen unter Naturschutz. Schonungen und Forstkulturen dürfen nicht betreten, Bäume und andere Pflanzen nicht beschädigt werden, dies gilt auch für Schnitzereien in Bäumen. Bei nächtlichen Aktivitäten außerhalb der Zeltplätze müssen die Gruppen auf den Waldwegen bleiben. Haustiere - insbesondere Hunde - sind im DPSG-Bundeszentrum nicht gestattet!

Wir appellieren dringend, Abfälle auf den Plätzen und bei Wanderungen ordentlich zu entsorgen, auch wenn der Verursacher nicht eindeutig klar ist.

Verantwortung und Haftung

Der Rechtsträger des DPSG-Bundeszentrums haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch Aktivitäten der Gruppen oder deren Verhalten entstehen. Die Verantwortung liegt nur bei den Gruppenleitungen. Sachbeschädigungen an Einrichtungen sind unverzüglich der Zentrumsleitung zu melden, insbesondere wenn Gefahr in Verzug vorliegt.

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind streng einzuhalten. Harte Alkoholika (Brandweinhaltig) sind im DPSG-Bundeszentrum grundsätzlich untersagt!

Bier und Wein darf:

  • nur nach 20 Uhr
  • und nur in den ausgewiesenen Cafes und an den Verkaufsstellen genossen werden. Auf allen Wegen und Plätzen darf Alkohol weder mitgeführt noch getrunken werden!
  • Unter Beachtung des Jugendschutzes und der Vorbildfunktion können sich Gästegruppen für ihren Lagerplatz eigene Regelungen geben. Auch hier gilt aber die 20-Uhr-Regel und das Verbot der harten Alkoholika!

Wir appellieren an einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol und erinnern die Leitungen an ihre Vorbildfunktion.

Bei groben Verstößen gegen diese Regeln kann die Zentrumsleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Gruppen, aber auch Einzelpersonen vom Gelände des DPSG-Bundeszentrums verweisen.

Auf dem Gelände und in den Häusern des Bundeszentrums dürfen grundsätzlich keine Waren angeboten und verkauft werden.

Abmeldung

Ausgeliehene Materialien müssen zuvor zurückgebracht werden. Der Platz ist in einem einwandfreien Zustand zu verlassen. Dazu gehört auch, restliches Bau- und Brennholz zurück zu bringen.

Wir freuen uns auf Ihren und Euren nächsten Aufenthalt!

Stand Januar 2012