Regeln

für das Zusammenleben auf den Zeltplätzen

Anmeldung
Bei der Ankunft meldet sich die Leitung der Gastgruppe, wie telefonisch im Vorfeld besprochen, im Büro („Anmeldung“) des DPSG-Bundeszentrums an und gibt den ausgefüllten Meldebogen ab.
Ausnahmen zu folgenden Regeln können nur mit der Zentrumsleitung vereinbart werden.

Zeltplätze
Die Lagerplätze werden den Gruppen von der Zentrumsleitung zugewiesen.
Sie müssen in einem guten,ebenen Zustand erhalten bleiben.
Weder dürfen neue Feuerstellen angelegt, noch Gräben oder Löcher ausgehoben werden.
Aus ökologischen Gründen steht den einzelnen Plätzen grundsätzlich keine eigene Strom und Wasserversorgung zur Verfügung.
Alle Waschhäuser verfügen über ausreichende Anschlüsse.

Feuer
Gemäß Landeswaldgesetz darf in einem Abstand von weniger als 100 Meter zum Wald Feuer nur mit Genehmigung des Forstamtes angezündet und unterhalten werden. Keine Stelle auf unseren Lagerplätzen liegt nach amtlicher Feststellung mehr als 100m vom Wald entfernt. Gästegruppen, die ein Lagerfeuer anzuzünden möchten, müssen daher mindestens eine Woche vorher eine Genehmigung beim Forstamt Rennerod beantragen;
Telefon: 02664/9975-0, eMail forstamt.rennerod@wald-rlp.de.
Nur für Pfadfindergruppen konnte eine Ausnahmeregelung erreicht werden, sie benötige keine Genehmigung durch das Forstamt.

  • Alle (!) Lagerfeuer dürfen ausschließlich in den bereitgestellten Feuerwannen oder in den eingefassten Feuerstellen aus Stein mit einem maximalen Durchmesser von 60 cm angezündet und unterhalten werden;
  • Feuer dürfen nicht unbeaufsichtigt abgebrannt werden – es ist eine Brandwache zu bestimmen; diese muss volljährig sein und über ein funktionstüchtiges Mobiltelefon verfügen, um im Brandfall die örtliche Feuerwehr unter der Rufnummer 112 alarmieren zu können.
  • An jeder Feuerstelle sind geeignete Löschgeräte (z.B. Schaufel, Löscheimer) und ausreichende Löschmittel (Wasser, Sand) zu platzieren.
  • Fackelwanderungen sind in jedem Fall untersagt!Für Waldbrände, die auf das Anzünden und Unterhalten von offenen Feuern zurückzuführen sind, haftet die verantwortliche Gastgruppe gegenüber dem Bundeszentrum, weiteren Waldbesitzern und Dritten für den entstandenen Schaden!

    Müll
    Müll muss entsprechend der Sortiervorschriften der Westerwald-Abfallbeseitigung gesammelt werden. Die Einweisung erfolgt bei der Anmeldung.

    Bauholz - Brennholz
    Als Bauholz sind sämtliche Fichtenstangen auf dem Gelände zu betrachten. Sie dürfen weder zersägt noch verbrannt werden. Nach dem Lagerabbau müssen sie zu den Sammelstellen zurückgebracht werden. Brennholz steht ausreichend zur Verfügung. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Försters darf aus den umliegenden Wäldern kein Holz geholt werden!

    Nachtruhe
    Nach 22.00 Uhr ist auf allen Plätzen die Lautstärke zu reduzieren und um 23 Uhr muss es sol leise sein, dass alle, die in der Nachbarschaft schlafen, auch schlafen können. Es darf weder „Bannerklau“ noch „Überfälle“ ohne Absprache mit den Leitungen der beteiligten Gruppen geben.

    Verkehr
    Das Befahren und Beparken der Plätze und Wege ist mit allen Fahrzeugen grundsätzlich verboten. PKW, Lieferwagen oder Versorgungsfahrzeuge dürfen nur zum Ent- und Beladen bis zum Lagerplatz fahren. Sie werden sonst auf den zugewiesenen Parkplätzen abgestellt. Dies gilt auch für Wohnwagen und Wohnmobile. Die Kfz-Fahrenden haften für Schäden an den Zeltplätzen und Einrichtungen. Höchstgeschwindigkeit auf der Zufahrt zum Bundeszentrum: 30 km/h, auf allen Wegen des Bundeszentrums: Schrittgeschwindigkeit (5 km/h). Es gilt die Straßenverkehrsordnung.

    Busse
    Alle Busse fahren grundsätzlich zum Parkplatz am „Altenberg“. Die Zufahrt zum „Kirschbaum“ ist für Busse gesperrt.

    Natur- und Umweltschutz
    Das Bundeszentrum der DPSG liegt in einem Schutzgebiet. Viele Pflanzen- und Tierarten stehen unter Naturschutz. Schonungen und Forstkulturen dürfen nicht betreten, Bäume und andere Pflanzen nicht beschädigt werden, die gilt auch für „Schnitzereien“ in Bäumen. Bei nächtlichen Aktivitäten außerhalb der Zeltplätze müssen die Gruppen auf den Waldwegen bleiben. Haustiere –insbesondere Hunde- sind im DPSGBundeszentrum nicht gestattet! Wir appellieren dringend, Abfälle auf den Plätzen und bei Wanderungen ordentlich zu entsorgen, auch wenn der Verursacher nicht eindeutig klar ist.

    Verantwortung und Haftung
    Der Rechtsträger des DPSG-Bundeszentrums haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch Aktivitäten der Gruppen oder deren Verhalten entstehen. Die Verantwortung liegt nur bei den Gruppenleitungen. Sachbeschädigungen an Einrichtungen sind unverzüglich der Zentrumsleitung zu melden, insbesondere wenn Gefahr in Verzug vorliegt. Die Bestimmungen des Jugenschutzgesetzes sind streng einzuhalten. Harte Alkoholika (Brandweinhaltig) sind im DPSG-Bundeszentrum grundsätzlich untersagt! Wir appellieren an einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol und erinnern die Leitungen an ihre Vorbildfunktion. Bei groben Verstößen gegen diese Regeln kann die Zentrumsleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Gruppen, aber auch Einzelpersonen vom Gelände des DPSG-Bundeszentrums verweisen. Auf dem Gelände und in den Häusern des Bundeszentrums dürfen grundsätzlich keine Waren angeboten und verkauft werden.

    Abmeldung
    Spätestens am Abreisetag rechnet die Leitung der Gastgruppe, nach Absprache mit dem Bundeszentrum, die Lagergebühren ab. Ausgeliehene Materialien müssen zuvor zurückgebracht werden. Der Platz ist in einem einwandfreien Zustand zu verlassen. Eigene Anfahrtsbeschilderungen sind wieder zu entfernen. Wir freuen uns auf Ihren und Euren nächsten Aufenthalt!