Regeln
für das Zusammenleben auf den Zeltplätzen
Anmeldung
Bei der Ankunft meldet sich die Leitung der Gastgruppe, wie telefonisch im Vorfeld besprochen, im Büro
(„Anmeldung“) des DPSG-Bundeszentrums an und gibt den ausgefüllten Meldebogen ab.
Ausnahmen zu folgenden Regeln können nur mit der Zentrumsleitung vereinbart werden.
Zeltplätze
Die Lagerplätze werden den Gruppen von der Zentrumsleitung zugewiesen.
Sie müssen in einem guten,ebenen Zustand erhalten bleiben.
Weder dürfen neue Feuerstellen angelegt, noch Gräben oder Löcher ausgehoben werden.
Aus ökologischen Gründen steht den einzelnen Plätzen grundsätzlich keine eigene Strom und
Wasserversorgung zur Verfügung.
Alle Waschhäuser verfügen über ausreichende Anschlüsse.
Feuer
Gemäß Landeswaldgesetz darf in einem Abstand von weniger als 100 Meter zum Wald Feuer nur mit Genehmigung des
Forstamtes angezündet und unterhalten werden. Keine Stelle auf unseren Lagerplätzen liegt nach amtlicher Feststellung
mehr als 100m vom Wald entfernt.
Gästegruppen, die ein Lagerfeuer anzuzünden möchten, müssen daher mindestens eine
Woche vorher eine Genehmigung beim Forstamt Rennerod beantragen;
Telefon: 02664/9975-0, eMail forstamt.rennerod@wald-rlp.de.
Nur für Pfadfindergruppen konnte eine Ausnahmeregelung erreicht werden, sie benötige
keine Genehmigung durch das Forstamt.
Müll
Müll muss entsprechend der Sortiervorschriften der Westerwald-Abfallbeseitigung gesammelt werden. Die
Einweisung erfolgt bei der Anmeldung.
Bauholz - Brennholz
Als Bauholz sind sämtliche Fichtenstangen auf dem Gelände zu betrachten. Sie dürfen weder zersägt noch
verbrannt werden. Nach dem Lagerabbau müssen sie zu den Sammelstellen zurückgebracht werden.
Brennholz steht ausreichend zur Verfügung. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Försters darf aus den
umliegenden Wäldern kein Holz geholt werden!
Nachtruhe
Nach 22.00 Uhr ist auf allen Plätzen die Lautstärke zu reduzieren und um 23 Uhr muss es sol leise sein, dass
alle, die in der Nachbarschaft schlafen, auch schlafen können. Es darf weder „Bannerklau“ noch „Überfälle“
ohne Absprache mit den Leitungen der beteiligten Gruppen geben.
Verkehr
Das Befahren und Beparken der Plätze und Wege ist mit allen Fahrzeugen grundsätzlich verboten. PKW,
Lieferwagen oder Versorgungsfahrzeuge dürfen nur zum Ent- und Beladen bis zum Lagerplatz fahren. Sie
werden sonst auf den zugewiesenen Parkplätzen abgestellt. Dies gilt auch für Wohnwagen und Wohnmobile.
Die Kfz-Fahrenden haften für Schäden an den Zeltplätzen und Einrichtungen.
Höchstgeschwindigkeit auf der Zufahrt zum Bundeszentrum: 30 km/h, auf allen Wegen des Bundeszentrums:
Schrittgeschwindigkeit (5 km/h). Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
Busse
Alle Busse fahren grundsätzlich zum Parkplatz am „Altenberg“. Die Zufahrt zum „Kirschbaum“ ist für Busse
gesperrt.
Natur- und Umweltschutz
Das Bundeszentrum der DPSG liegt in einem Schutzgebiet. Viele Pflanzen- und Tierarten stehen unter
Naturschutz. Schonungen und Forstkulturen dürfen nicht betreten, Bäume und andere Pflanzen nicht
beschädigt werden, die gilt auch für „Schnitzereien“ in Bäumen. Bei nächtlichen Aktivitäten außerhalb der
Zeltplätze müssen die Gruppen auf den Waldwegen bleiben. Haustiere –insbesondere Hunde- sind im DPSGBundeszentrum
nicht gestattet!
Wir appellieren dringend, Abfälle auf den Plätzen und bei Wanderungen ordentlich zu entsorgen, auch wenn
der Verursacher nicht eindeutig klar ist.
Verantwortung und Haftung
Der Rechtsträger des DPSG-Bundeszentrums haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch
Aktivitäten der Gruppen oder deren Verhalten entstehen. Die Verantwortung liegt nur bei den
Gruppenleitungen. Sachbeschädigungen an Einrichtungen sind unverzüglich der Zentrumsleitung zu melden,
insbesondere wenn Gefahr in Verzug vorliegt.
Die Bestimmungen des Jugenschutzgesetzes sind streng einzuhalten. Harte Alkoholika (Brandweinhaltig) sind
im DPSG-Bundeszentrum grundsätzlich untersagt! Wir appellieren an einen verantwortungsbewussten
Umgang mit Alkohol und erinnern die Leitungen an ihre Vorbildfunktion.
Bei groben Verstößen gegen diese Regeln kann die Zentrumsleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen
und Gruppen, aber auch Einzelpersonen vom Gelände des DPSG-Bundeszentrums verweisen.
Auf dem Gelände und in den Häusern des Bundeszentrums dürfen grundsätzlich keine Waren angeboten und
verkauft werden.
Abmeldung
Spätestens am Abreisetag rechnet die Leitung der Gastgruppe, nach Absprache mit dem Bundeszentrum, die
Lagergebühren ab. Ausgeliehene Materialien müssen zuvor zurückgebracht werden. Der Platz ist in einem
einwandfreien Zustand zu verlassen. Eigene Anfahrtsbeschilderungen sind wieder zu entfernen.
Wir freuen uns auf Ihren und Euren nächsten Aufenthalt!

